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   LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08   

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LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08 (https://dejure.org/2009,35410)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2009 - 319 O 191/08 (https://dejure.org/2009,35410)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2009 - 319 O 191/08 (https://dejure.org/2009,35410)
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  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09

    Umfang der Offenbarungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Verkauf

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Dabei ist es unerheblich, von welcher Seite die Initiative zu dem Gespräch ausgeht ( OLG Celle, Urteil vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09 , zitiert über juris Rn 35).

    Unter diesen Umständen und vor dem Hintergrund, dass sich das Bestehen einer Aufklärungspflicht über der vertreibenden Bank gewährte Provisionen aufgrund des mit dem Provisionsanspruch einhergehenden Interessenkonflikts aufdrängen musste (vgl. OLG Celle, Urt. vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09 ), musste die Beklagte ernsthaft damit rechnen, dass ihre Praxis, die Anleger über die erhaltene Innenprovision nicht umfassend aufzuklären, von den Gerichten als pflichtwidrig beurteilt werden könnte.

    Dies umfasst auch die Entscheidung der Frage, ob sie die ihr aufgrund der Beteiligungsvermittlung zustehende Provision aufgrund des durch diese begründeten Interessenkonflikts offenlegen muss, oder nicht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09 , zitiert über Juris, Rn. 46).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Tritt ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut heran, um über die Anlage eines Geldbetrags beraten zu werden, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrags stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen ( BGH Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06 , zitiert über juris, m.w.N.).

    Denn dies klärt den potentiellen Anleger hinreichend darüber auf, dass darunter Kosten für den Vertrieb der Beteiligungen zu verstehen sind ( BGH, Urteil vom 12.02.2004, III ZR 359/02 , juris Rdnr. 41; Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 320/06 , juris Rdnr. 15 f.).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH, Entsch. vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07 ) gilt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler des Anlageberaters.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Denn dies klärt den potentiellen Anleger hinreichend darüber auf, dass darunter Kosten für den Vertrieb der Beteiligungen zu verstehen sind ( BGH, Urteil vom 12.02.2004, III ZR 359/02 , juris Rdnr. 41; Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 320/06 , juris Rdnr. 15 f.).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Dazu gehört nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 20.01.2009 ( XI ZR 510/07 , juris Rdnr, 12 = NJW 2009, 1416 [BGH 20.01.2009 - XI ZR 510/07] ) auch die Aufklärung über etwaige Rückvergütungen, welche der Anlageberater erhält, und zwar unabhängig von der Rückvergütungshöhe.
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    In aller Regel ist dem Anleger aber auch eine dauerhafte Werthaltigkeit wichtig (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2006, Az. III ZR 20/05 , NJW-RR 2006, 685, 688).
  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Anders stellt sich die Situation aber in einem Fall wie dem vorliegenden dar, in welcher die Beklagte eigenverantwortlich im Rahmen ihrer freien unternehmerischen Betätigung zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2009, Az. III ZR 154/08 ).
  • OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07

    Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bzgl. ausgezahlter Scheingewinne

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Gemäß § 252 S. 2 BGB ist davon auszugehen, dass der Kläger das von ihm zur Fondsbeteiligung eingesetzte Kapital ohne die Beteiligung gewinnbringend angelegt hätte (vgl. OLG Jena, Urteil vom 11.03.2008, Az. 5 U 551/07 , zitiert über juris).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1995 - 12 U 150/95
    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Danach wurde im Jahr 2004 jedenfalls auch die Ansicht vertreten, dass der Anlageberater unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung der Anlegerinteressen darüber aufzuklären habe, in welcher Höhe und aus welcher Quelle er eine Provision erhielt (Schirp/Mosgo, BKR 2002, 354, 360; Gallandi, WM 2000, 2000, 285 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.1995, 12 U 150/95, VuR 1996, 333, 336, weitere Nachweise bei Gallandi, a.a.O., 282 ff.).
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01

    Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Ein Anlageberatungsvertrag kommt regelmäßig dann zustande, wenn im Zusammenhang mit der Anlage eines Geldbetrags tatsächlich eine Beratung stattfindet (BGH WM 2002, 1683 [BGH 25.06.2002 - XI ZR 218/01] ).
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